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CO2nsult ®
Integriertes Energie-u. Klimaprogramm der Bundesregierung
(vom 05.12.2007)
„Ab 2011 wird die Einführung eines Energiemanagementsystems zur Vorraussetzung für Energiesteuerermäßigungen, wobei der Zeitraum 2011/2012 als Übergangsphase genutzt werden kann. Ab 2013 ist die Durchführung eines voll funktionsfähigen Energiemanagementsystems notwendige Bedingung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen" (Seite 25 (Entwurf BMU)).
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